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BFH, 12.08.1993 - V R 90/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Abzugsbefugnis einer Vorsteuer durch einen Unternehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 1995, 346
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 06.05.1993 - V R 45/88
Kein Vorsteuerabzug bei erfolglosen Vorbereitungshandlungen für eine …
Auszug aus BFH, 12.08.1993 - V R 90/88
Der Senat hat mit Urteil vom 6. Mai 1993 V R 45/88 (BStBl II 1993, 564) die bisherige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bestätigt, wonach Unternehmer i. S. der sowohl für die Umsätze gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UStG 1980 als auch für den Vorsteuerabzug maßgeblichen Regelung in § 2 Abs. 1 UStG 1980 nur derjenige ist, der Leistungen gegen Entgelt i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 erbringt.Auf die Entscheidung des Senats V R 45/88 wird Bezug genommen.
- BFH, 29.11.2002 - V B 148/02
Vorsteuerabzug; Absicht der steuerpflichtigen Verwendung der Eingangsumsätze
Die vom FG zitierte Entscheidung, Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. August 1993 V R 32/91 (BFH/NV 1995, 346) sei durch die EuGH-Urteile überholt.b) Es mag zwar sein, dass das vom FG zitierte Urteil des BFH in BFH/NV 1995, 346 durch die genannten Urteile des EuGH überholt ist; aus der Beschwerdeschrift (und der Vorentscheidung) ergibt sich aber nicht, dass das FG aus dem Urteil des BFH Konsequenzen gezogen hat, die den Grundsätzen der EuGH-Rechtsprechung und der Folgerechtsprechung des BFH widersprechen.